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From the magazine successio 2/2022 | p. 182-186 The following page is 182

Trusts schweizerischen Rechts – Erläuternder Bericht und Vorentwurf vom 12. Januar 2022

I. Einleitung

Trusts ausländischen Rechts sind seit dem 1. Juli 2007, mithin seit dem Inkrafttreten des Haager Übereinkommens vom 1. Juli 1985 über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung (HTÜ),1 auch in der Schweiz anerkannt; Trusts schweizerischen Rechts gibt es jedoch nach wie vor nicht (schlagwortartig:2 «Keine Schweizer Trusts, aber Trusts in der Schweiz») – oder bloss noch nicht?3 Denn mittlerweile haben die eidgenössischen Räte gleich mehrere Vorstösse angenommen, welche im Wesentlichen die Einführung eines Schweizer Trusts verlangen, darunter namentlich die Motion RK-S 18.3383 (am 12. Juni 2018 bzw. am 13. März 2019).4 Daher hat der Bundesrat am 12. Januar 2022 einen «Erläuternde[n] Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens» unter dem Titel «Einführung des Trusts: Änderung des Obligationenrechts» veröffentlicht (im Folgenden: Bericht 2022),…

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