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From the magazine successio 1/2023 | S. 4-27 The following page is 4

Das rechtssicher(er)e Vorgehen von Erbeserben bei Bestehen einer «Haupt-» und einer «Unter­erbengemeinschaft»

Der Beitrag setzt sich mit den in der Praxis nicht selten vorkommenden Fällen von Haupt- und Untererbengemeinschaften auseinander. Dabei werden die dogmatischen Grundlagen von Untergesamthandschaften aufgearbeitet, um mit Blick darauf die für Untererbengemeinschaften vorgetragenen Lösungen von Lehre und Rechtsprechung für den Fall uneiniger Erbeserben kritisch zu untersuchen. In diesem Zusammenhang wird insbesondere zu begründen versucht, wann eine Auseinandersetzung mit einem Einbezug aller Miterben in einen Prozess erledigt werden kann und wann die Einsetzung eines Spezialerbenvertreters notwendig sein dürfte.

Cette contribution traite des cas, qui ne sont pas inhabituels en pratique, de « communautés héréditaires principales » (Haupterbengemeinschaften) et de « sous-communautés héréditaires » (Untererbengemeinschaften). A cet effet, il est procédé à l’analyse des principes fondamentaux des « sous-communautés en main commune » (Untergesamthandschaften)

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