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From the magazine successio 2/2023 | S. 125-140 The following page is 125

Die Rückerstattungspflicht der Erben gemäss Art. 16a ELG und weitere Auswirkungen der EL-Revision auf das Erbrecht

Per 1. Januar 2021 ist die Revision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung in Kraft getreten. Eines der Ziele der Revision war die Verbesserung der Verwendung von Eigenmitteln für die Altersvorsorge. Dies sollte u.a. durch eine stärkere Berücksichtigung des Vermögens in der EL-Berechnung erreicht werden. Besonders interessieren in diesem Beitrag die neuen Art. 16a und 16b ELG. Danach müssen die Erben die vom Erblasser bezogenen Leistungen zurückerstatten. Es wird im Aufsatz der Fragestellung nachgegangen, wie sich die neu eingeführte Rückerstattungspflicht nach Art. 16a ELG und der bereits vor der Revision bestehende Vermögensverzicht nach Art. 11a ELG auf die Nachlassplanung und die Nachlassabwicklung auswirken.

Le 1er janvier 2021, la révision de la loi fédérale sur les prestations complémentaires à l’AVS et à l’AI est entrée en vigueur. L’un des objectifs de cette révision était l’amélioration de l’utilisation des…

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