Direkt zum Inhalt
Suchhilfe

Die folgenden Operatoren können bei einer Suchabfrage zur logischen Verknüpfung Ihrer Suchbegriffe verwendet werden. Bei richtiger Anwendung der Operatoren führt dies zu einer deutlichen Verbesserung des Suchergebnisses.

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
-------------
HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
-------------
HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für Aufhebung Erbvertrag

39 Ergebnisse gefunden

Praxis

Aktuelle Praxis zur Willens­vollstreckung (2022–2023)

Im Jahresbericht 2022/2023 werden verschiedene Einzelfragen zum Willensvollstrecker behandelt, wobei folgende Themen von besonderer Bedeutung sind: (1) Die Annahme des Amtes kann nicht vor dem Ableben des Erblassers erfolgen; (2) der Willensvollstreckerausweis ist ein provisorischer Legitimationsausweis ohne materiell-rechtliche Wirkung; (3) die Aufsichtsbehörde kann keine Rückzahlung des…
Prof. em. Dr. Hans Rainer Künzle
successio 1/2024 | S. 20
Praxis

Erbrecht 2021–2023 – Rechtsprechung und Literatur

Der Beitrag orientiert im Sinne eines umfassenden Rückblicks über das, was sich in der Berichtsperiode «erbrechtlich getan» hat: Nachdem in Heft 4/2023 in chronologischer Reihenfolge die ergangenen Leiturteile des Bundesgerichts re­sümiert wurden, werden in diesem Heft in thematischer Gliederung ausgewählte weitere, «nur» auf der Website des Bundesgerichts veröffentlichte Entscheidungen sowie…
Prof. Dr. iur. em Paul Eitel, Dr. iur. Felix Horat
successio 1/2024 | S. 44
Schwerpunkt

Das Stichtagsprinzip und seine Tragweite im Ehegüterrecht und im Erbrecht

Die Frage des relevanten Zeitpunkts für die Bewertung von Vermögenswerten ist in der güter- und erbrechtlichen Praxis von massgeblicher Bedeutung: Welche Stichtage sind zu beachten bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung, bei der Erbteilung oder bei der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen? Wen treffen Wertveränderungen zwischen dem Todes- und dem Teilungstag? Welche Stichtage sind relevant…
International

Schweizer Errungenschaftsbeteiligung und deutsche Zugewinn­gemeinschaft bei internationalen Sachverhalten – Charakteristika und Gestaltungsmöglichkeiten, unter besonderer Berücksichtigung von Art. 216 ZGB

Da in der Schweiz über 300 000 deutsche Staatsangehörige leben, sich in Deutschland zahlreiche Schweizer niedergelassen haben und viele Deutsche Vermögenswerte in der Schweiz besitzen und umgekehrt, sind grenzüberschreitende Sachverhalte zwischen der Schweiz und Deutschland keine Seltenheit. Der vorliegende Beitrag stellt überblicksartig das Schweizer Güter- und Erbrecht dem deutschen Güter- und…
Schwerpunkt

Das rechtssicher(er)e Vorgehen von Erbeserben bei Bestehen einer «Haupt-» und einer «Unter­erbengemeinschaft»

Der Beitrag setzt sich mit den in der Praxis nicht selten vorkommenden Fällen von Haupt- und Untererbengemeinschaften auseinander. Dabei werden die dogmatischen Grundlagen von Untergesamthandschaften aufgearbeitet, um mit Blick darauf die für Untererbengemeinschaften vorgetragenen Lösungen von Lehre und Rechtsprechung für den Fall uneiniger Erbeserben kritisch zu untersuchen. In diesem…
Prof. Dr. iur. Martin Eggel LL.M., Dr. iur. Fabrizio Andrea Liechti
successio 1/2023 | S. 4
Praxis

Erbrecht 2019–2021 – Rechtsprechung und Literatur

Der Beitrag orientiert im Sinne eines umfassenden Rückblicks über das, was sich in der Berichtsperiode «erbrechtlich getan» hat. Zuerst werden in chronologischer Reihenfolge die ergangenen Leiturteile des Bundesgerichts resümiert. Danach werden in thematischer Gliederung ausgewählte weitere, «nur» auf der Website des Bundesgerichts veröffentlichte Entscheidungen sowie ausgewählte Entscheidungen…
Prof. Dr. iur. Paul Eitel, Dr. iur. Felix Horat
successio 3/2022 | S. 211
Schwerpunkt

Fragen zur einredeweisen Geltendmachung der erbrechtlichen Herabsetzung und Ungültigkeit

Der vorliegende Beitrag befasst sich mit verschiedenen Aspekten der Möglichkeit, die Ungültigkeit oder Herabsetzung einredeweise geltend zu machen. Insbesondere wird den Fragen nachgegangen, ob blosser Mitbesitz für die Geltendmachung ausreichend ist und ob die Parteirollen im Prozess wirklich unerheblich sind.
Prof. Dr. iur. Martin Eggel LL.M., Dr. iur. Fabrizio Andrea Liechti
successio 1/2022 | S. 5
Praxis

Aktuelle Praxis zur Willens­vollstreckung (2020–2021)

Im Jahresbericht 2020/2021 werden verschiedene Einzelfragen zum Willensvollstrecker behandelt, wobei folgende Themen von besonderer Bedeutung sind: (1) Bei einer Fusion wird die übernehmende Gesellschaft neue Willensvollstreckerin. (2) Der Erblasser kann die Aufgaben des Willensvollstreckers in der letztwilligen Verfügung präzisieren und ihm Weisungen erteilen oder Aufgaben im Bereich des…
Prof. em. Dr. oec Hans Rainer Künzle
successio 1/2022 | S. 48