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Suchhilfe

Die folgenden Operatoren können bei einer Suchabfrage zur logischen Verknüpfung Ihrer Suchbegriffe verwendet werden. Bei richtiger Anwendung der Operatoren führt dies zu einer deutlichen Verbesserung des Suchergebnisses.

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
-------------
HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
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HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für Vorgehen gegen den Willensvollstrecker

66 Ergebnisse gefunden

Praxis

Aktuelle Praxis zur Willens­vollstreckung (2022–2023)

Im Jahresbericht 2022/2023 werden verschiedene Einzelfragen zum Willensvollstrecker behandelt, wobei folgende Themen von besonderer Bedeutung sind: (1) Die Annahme des Amtes kann nicht vor dem Ableben des Erblassers erfolgen; (2) der Willensvollstreckerausweis ist ein provisorischer Legitimationsausweis ohne materiell-rechtliche Wirkung; (3) die Aufsichtsbehörde kann keine Rückzahlung des…
Prof. em. Dr. Hans Rainer Künzle
successio 1/2024 | S. 20
Praxis

Erbrecht 2021–2023 – Rechtsprechung und Literatur

Der Beitrag orientiert im Sinne eines umfassenden Rückblicks über das, was sich in der Berichtsperiode «erbrechtlich getan» hat: Nachdem in Heft 4/2023 in chronologischer Reihenfolge die ergangenen Leiturteile des Bundesgerichts re­sümiert wurden, werden in diesem Heft in thematischer Gliederung ausgewählte weitere, «nur» auf der Website des Bundesgerichts veröffentlichte Entscheidungen sowie…
Prof. Dr. iur. em Paul Eitel, Dr. iur. Felix Horat
successio 1/2024 | S. 44
Praxis

Erbrecht 2021–2023 – Rechtsprechung und Literatur

Der Beitrag orientiert im Sinne eines umfassenden Rückblicks über das, was sich in der Berichtsperiode «erbrechtlich getan» hat: In diesem Heft werden in chronologischer Reihenfolge die ergangenen Leiturteile sowie die in Fünfer­besetzung ergangenen Urteile des Bundesgerichts resümiert; in Heft 1/2024 werden in thematischer Gliederung ausgewählte weitere, «nur» auf der Website des Bundesgerichts…
Prof. Dr. iur. em. Paul Eitel, Dr. iur. Felix Horat
successio 4/2023 | S. 318
Schwerpunkt

Das Stichtagsprinzip und seine Tragweite im Ehegüterrecht und im Erbrecht

Die Frage des relevanten Zeitpunkts für die Bewertung von Vermögenswerten ist in der güter- und erbrechtlichen Praxis von massgeblicher Bedeutung: Welche Stichtage sind zu beachten bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung, bei der Erbteilung oder bei der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen? Wen treffen Wertveränderungen zwischen dem Todes- und dem Teilungstag? Welche Stichtage sind relevant…
Schwerpunkt

Die Rückerstattungspflicht der Erben gemäss Art. 16a ELG und weitere Auswirkungen der EL-Revision auf das Erbrecht

Per 1. Januar 2021 ist die Revision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung in Kraft getreten. Eines der Ziele der Revision war die Verbesserung der Verwendung von Eigenmitteln für die Altersvorsorge. Dies sollte u.a. durch eine stärkere Berücksichtigung des Vermögens in der EL-Berechnung erreicht werden. Besonders interessieren in…
Schwerpunkt

Das rechtssicher(er)e Vorgehen von Erbeserben bei Bestehen einer «Haupt-» und einer «Unter­erbengemeinschaft»

Der Beitrag setzt sich mit den in der Praxis nicht selten vorkommenden Fällen von Haupt- und Untererbengemeinschaften auseinander. Dabei werden die dogmatischen Grundlagen von Untergesamthandschaften aufgearbeitet, um mit Blick darauf die für Untererbengemeinschaften vorgetragenen Lösungen von Lehre und Rechtsprechung für den Fall uneiniger Erbeserben kritisch zu untersuchen. In diesem…
Prof. Dr. iur. Martin Eggel LL.M., Dr. iur. Fabrizio Andrea Liechti
successio 1/2023 | S. 4
Praxis

Aktuelle Praxis zur Willens­voll­streckung (2021–2022)

Im Jahresbericht 2021/2022 werden verschiedene Einzelfragen zum Willensvollstrecker behandelt, wobei folgende Themen von besonderer Bedeutung sind: (1) Ernennung des Willensvollstreckers de lege ferenda durch die Aufsichtsbehörde?; (2) Formbedürftigkeit von Weisungen an den Willensvollstrecker; (3) Mitwirkung des Willensvollstreckers beim Vollzug der Teilung; (4) Aufgaben des Willensvollstreckers…
Prof. em. Dr. oec Hans Rainer Künzle
successio 1/2023 | S. 28
Rechtsprechung

Auslegung einer Verfügung von Todes wegen: Edelsteine sind nicht Teil des Hausrats/Auflage an eine Willensvollstreckerin: Umgang mit den sterblichen Überresten

Erblasser B1 (Jahrgang 1910, belgischer Staatsangehöriger) verstarb am 16.7.1986.1 Aus seiner Ehe mit C1 gingen die Tochter A (Jahrgang 1937) und der Sohn B (Jahrgang 1938) hervor. Nach dem Tod…
Rechtsprechung

Vermächtnisarten und Vermächtnis­klage – ausgewählte Überlegungen, insbesondere betreffend Passiv­legitimation und Rechtsbegehren

Der Erblasser hat mit öffentlicher letztwilliger Verfügung seine beiden Töchter je zur Hälfte als Erbinnen eingesetzt und seiner Enkelin ein Ver­mächtnis über CHF 200 000 ausgerichtet.2 Die…