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Vertragsrecht

Willensvollstreckung – eine «Büchse der Pandora»?

Die Ausübung eines Willensvollstreckermandates geht mit verschiedenen Verantwortlichkeiten und Risiken einher. Im vorliegenden Beitrag werden zunächst die Grundlagen für die Verantwortlichkeit rekapituliert. Alsdann werden drei ausgewählte, praxisrelevante Stolpersteine näher beleuchtet, und es wird versucht, dem als Willensvollstrecker tätigen Leser einige Tipps mit auf den Weg zu geben, um bei…
lic. iur. Andrea Dorjee-Good
successio 4/2021 | S. 278

Der Aktionärbindungsvertrag als Instrument der Nachfolgeplanung (bei Aktiengesellschaften)

Der Aktionärbindungsvertrag (ABV) wird in der Praxis sehr oft als Instrument der Nachfolgeplanung eingesetzt. Selten wird allerdings die Frage gestellt, was er beinhalten muss, damit er seinen Zweck erfüllen kann. Das soll im Folgenden vorliegenden Beitrag dargelegt werden.

Kleiner Restnachlass – Grosse Ausgleichungsforderung

Wer seinen Miterben im Rahmen der Teilung eines Grossteils des Nachlasses einseitig mitteilt, die Erbschaft sei «abgeschlossen», verliert damit (vorbehältlich eines offenkundigen Rechtsmissbrauchs) nicht den Anspruch auf jederzeitige Teilung des Restnachlasses. Das hier zu besprechende Bundesgerichtsurteil ruft in Erinnerung, dass die Voraussetzungen an einen Erbteilungsvertrag hoch sind und mit…

Erbrecht 2017–2019 – Recht­sprechung, Gesetzgebung, Literatur

Der Beitrag orientiert im Sinne eines umfassenden Rückblicks über das, was sich in der Berichtsperiode «erbrechtlich getan» hat: In diesem Heft werden in chronologischer Reihenfolge die ergangenen Leiturteile des Bundesgerichts resümiert; im Heft 3 werden in thematischer Gliederung ausgewählte weitere, «nur» auf der Website des Bundes­gerichts veröffentlichte Entscheidungen vorgestellt, ferner…
Prof. Dr. iur. Paul Eitel, Dr. iur. Felix Horat
successio 2/2020 | S. 146

Neue (Un-)Klarheiten zur ­Auskunftspflicht der Banken ­gegenüber Erben

Der Erhalt von Informationen ist bekanntlich eine unabdingbare Voraussetzung für die erfolgreiche Geltendmachung von Ansprüchen.1 Gerade im Bereich des Erbrechts ist dies von besonderer Bedeutung, sind die Erben als vom Gesetz vorgesehene Rechtsnachfolger doch regelmässig mit Ereignissen konfrontiert, welche zu Lebzeiten des Erblassers und ohne ihre Beteiligung stattgefunden haben.2 Mithin geht…
Lic. iur. Andrea Dorjee-Good, Dr. iur. Daniela Dardel
successio 2/2020 | S. 170

Erbvertrag und Erbteilungs­vertrag: Wessen Wille ist eigentlich ­entscheidend?

Dieser Beitrag untersucht die Frage, wessen Wille beim Abschluss eines Erbvertrags sowie beim Abschluss eines Erbteilungsvertrags entscheidend ist. Letzteres vor dem Hintergrund, dass im Schweizer Recht der Grundsatz der freien privaten Erbteilung gilt. Gleichzeitig werden die Möglichkeiten analysiert, welche die Erben haben, wenn der Willensvollstrecker sich weigern sollte, den von ihnen – nach…

Das erbrechtliche Schicksal von ­Accounts bei Facebook, Google, Apple & Co.

Der digitale Nachlass ist im Rechtsalltag angekommen. Die Rechte der Erben bezüglich der digitalen Hinterlas­senschaft sind in der Schweiz weitgehend ungeklärt. Der Beitrag untersucht die Vererbbarkeit von Benutzerkonten («Accounts») des Erblassers unter Berücksichtigung des Persönlichkeits- und des Datenschutzrechts.
Literatur

Grundstückschenkungen mit Nutzniessungs- oder Wohnrechtsvorbehalt

(1) Dass der Grundstückschenkung mit einer vorbehaltenen Nutzniessung bzw. einem vorbehaltenen Wohnrecht eine erhebliche praktische Bedeutung zukommt, zeigt der Autor bereits in der Einleitung auf. (Wenn nachfolgend von einer vorbehaltenen Nutzniessung gesprochen wird, ist damit auch das Wohnrecht gemeint, sofern eine Unterscheidung nicht nötig ist.) Im Vorfeld der geplanten Erbschafts- und…

Willensvollstrecker, Haftung

Die am 19.11.1911 geborene JB (Erblasserin) setzte testamentarisch 9 Erben ein, nämlich einen Neffen sowie 8 Grossneffen und -nichten. Sie ernannte drei Willensvollstrecker (WV), nämlich H (ihren Steuer­berater), G (ihren Notar) und I (ihren Vermögensver­walter bei O SA, der dort ihr Wertschriftenportefeuille verwaltete). Sie beauftragte die WV mit Durchführung der Erbteilung, ohne sich über die…
Dr. iur. Martin Karrer
successio 1/2017 | S. 54