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Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Erbteilungsklage: Buchlicher vs. ausserbuchlicher Grundeigen­tumserwerb, Substanziierung bei Doppelnachlässen, Ausgleichung bei konkursiter Forderung sowie Klageanerkennung

1. Im Jahr 1971 hatten die Ehegatten D.A. und E.A. einen Erbvertrag abgeschlossen. E.A. verstarb im Jahr 2001. Im April 2015 (d.h. vierzehn Jahre nach dem Tod von E.A.) verfasste D.A. ein handschriftliches Testament. Im Jahr 2018 verstarb dann auch D.A. Vor Bundesgericht stritten die (verbleibenden) gesetzlichen Erben von D.A. und E.A., d.h. A.A. und B.A. (beides Kinder der Ehegatten D.A. und E.A…

Erbrecht 2019–2021 – Rechtsprechung und Literatur

Der Beitrag orientiert im Sinne eines umfassenden Rückblicks über das, was sich in der Berichtsperiode «erbrechtlich getan» hat. Zuerst werden in chronologischer Reihenfolge die ergangenen Leiturteile des Bundesgerichts resümiert. Danach werden in thematischer Gliederung ausgewählte weitere, «nur» auf der Website des Bundesgerichts veröffentlichte Entscheidungen sowie ausgewählte Entscheidungen…
Prof. Dr. iur. Paul Eitel, Dr. iur. Felix Horat
successio 3/2022 | S. 211

Aktuelle Praxis zur Willensvoll­streckung (2019–2020)

Im Jahresbericht 2019/2020 werden verschiedene Einzelfragen zum Willensvollstrecker behandelt, wobei folgende Themen von besonderer Bedeutung sind: (1) Auch wenn die in Art. 517 Abs. 3 ZGB vorgesehene Mitteilung unterbleibt, kann die Annahme der Willensvollstreckung gegenüber der zuständigen Behörde gültig erklärt werden. (2) Wenige (formale) Aspekte des Willensvollstreckerhonorars können von der…
Prof. Dr. Hans Rainer Künzle
successio 1/2021 | S. 21

Betreibungsort bei einer Forderung gegen den Nachlass

B. stellte am 8. Dezember 2017 beim für den Wohnsitz des Willensvollstreckers A. zuständigen Be­treibungsamt Küsnacht-Zollikon-Zumikon ein Betreibungsbegehren gegen A. «als Willensvollstrecker im Nachlass C. sel.» für eine Forderung von CHF 1 280 000. Als Forderungsgrund wurde eine Kaufpreistranche aus einem Kaufvertrag angegeben. Das Betreibungsamt stellte daraufhin einen Zahlungsbefehl…
Dr. iur. Daniel Leu, Daniel Gabrieli MLaw
successio 3/2021 | S. 240

Aktuelle Praxis zur Willens­vollstreckung (2017–2018)

Im Jahresbericht 2017/2018 werden verschiedene Einzelfragen zum Willensvollstrecker behandelt: Das Appellationsgericht Basel-Stadt hat im Entscheid ZB.2017.11 ein superprovisorisches Verbot zur Ausstellung eines Willensvollstreckerausweises ausgesprochen (wegen klarer Testierunfähigkeit des Erblassers). Das Ergebnis der daran anschliessenden Ungültigkeitsklage entscheidet (automatisch) über das…
Prof. Dr. oec. Hans Rainer Künzle
successio 1/2019 | S. 27

Zwangsvollstreckung von Liqui­dationsanteilen an Erbschaften im Schuldbetreibungsverfahren

Der Beitrag beinhaltet eine vertiefte Auseinandersetzung zur Pfändung und Verwertung von Erbschaftsanteilen im Schuldbetreibungsverfahren. Den zentralen Dreh- und Angelpunkt bildet dabei die Verordnung über die Pfändung und Verwertung von Anteilen an Gemeinschaftsvermögen (VVAG, SR 281.41) gestützt auf Art. 15 und 132 SchKG (SR 281.1).

La mainmise des créanciers successoraux sur le patrimoine successoral et sur le patrimoine des héritiers

Nach dem Gesetz haben die Erbschaftsgläubiger Zugriff auf den Nachlass und das persönliche Vermögen jedes einzelnen Erben. Letztere haben allerdings verschiedene Möglichkeiten, ihr persönliches Vermögen zu schützen und ihre Haftung gegenüber den Erbschaftsgläubigern einzuschränken. Das Gesetz sieht ebenfalls eine subsidiäre Haftung der zu Lebzeiten des Erblassers «Dritt»-Begünstigten vor.

Droit des successions et droit de la poursuite pour dettes et de la faillite : considérations pratiques

Der Beitrag befasst sich mit dem Verhältnis zwischen Erbrecht und Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. Dabei geht es um die in der Praxis angetroffenen Probleme, welche die Mechanismen der Erbfolge und des Rechtserwerbs im Zusammenhang mit den Anforderungen des Vollstreckungsrechts, in zwei Hauptfällen – wenn der Erblasser Gläubiger war und wenn er Schuldner war – mit sich bringen. Für jeden…

Die konkursamtliche Liquidation eines Nachlasses

1. Am 22. August 2005 verstarb C.X. in Genf. Mit letztwilliger Verfügung vom 23. September 1999 hatte er angeordnet, dass drei Viertel der Erbschaft zu gleichen Teilen seinen drei Söhnen A.X., B.X. und D.X. und ein Viertel dem als Erben eingesetzten E. zustehen sollen. Im Übrigen setzte C.X. seinen Sohn A.X. als Willensvollstrecker ein.
Dr. iur. HSG Roberto Fornito
successio 2/2016 | S. 156