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Rechtsprechung

Rechtsprechung

Auslegung eines unklaren Priestertestaments, Frage der Höchstpersönlichkeit einer letztwilligen Verfügung und Möglichkeit der Konversion

Erblasser K.B. (Jahrgang 1957) war der leibliche Sohn der polnischen Staatsbürger L.B. und M.B. Mit Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 30.04.1990 wurde er von den deutschen Staatsbürgern N.N. und O.N. als Erwachsener adoptiert. K.B. verunglückte am 21.05.2002 tödlich. Er hinterliess keine Nachkommen. Sowohl die leiblichen Eltern als auch die Adoptiveltern lebten im Zeitpunkt seines Todes noch,…

(Zu) Hohe Anforderungen an die Dringlichkeit als Ausnahme vom Grundsatz des gemeinsamen Handelns in der Erbengemeinschaft

Die Erbengemeinschaft kann die ihr zustehenden Rechte und Pflichten nur durch gemeinsames Handeln aller an ihr beteiligten Erben ausüben. Von diesem Prinzip kann abgewichen werden, wo das In­teresse einer Erbengemeinschaft ein schnelles Handeln erfordert. Dringlichkeit ist anzunehmen, wenn die Zustimmung aller Erben nicht rechtzeitig ein­geholt werden oder die Ernennung eines Vertreters der…

Auslegung einer Verfügung von Todes wegen: Erbeinsetzung einer nicht rechtsgültig gegründeten Stiftung und fehlende Ersatz­verfügung

Erblasser H.B. (Jahrgang 1935) verstarb am 27.03.2013. Er war unverheiratet und kinderlos und hinterliess als gesetzliche Erben seine beiden Halbbrüder D.B. und K.B.