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From the magazine successio 4/2020 | S. 402-406 The following page is 402

Erbrecht: Stabilität und Reform … und der Übergang von fort­dauernder Reform zu Stabilität …1

1 Gut Ding will Weile haben … aber ob alles, was (bloss) verweilt, auch gut wird? Über die grundsätzliche Notwendigkeit einer Revision auch des Erbrechts nach über hundert Jahren Geltungsdauer besteht spätestens seit der deutlichen Überweisung der Motion Gutzwiller einigermassen Einigkeit … auch wenn die Eintretensdebatte angesichts der ­Gefahr, welche der heiligen Familie angesichts des Vorliegens von Patchwork- und unklaren Familienformen drohen soll, doch länger wurde. Deutlich geringere Einigkeit besteht aber über die Form der Umsetzung der offen gefassten Motion Gutzwiller und das politische Kernanliegen jener Motion – nämlich eine Berücksichtigung auch von Nicht-­Status-Beziehungen im Erbrecht –, die (auch wegen der unzulänglichen Umsetzung) auf Sand gesetzt wurde2.

2 Die nun bald ein Jahrzehnt andauernden Revisionsarbeiten haben keinen schlechten, aber bislang doch einen etwas heterogenen Verlauf genommen: Während Huber seinerzeit dem Parlament das gesamte ZGB…

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