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From the magazine successio 1/2021 | S. 87-96 The following page is 87

Darf man erben?

Muss man sterben? Befällt der Virus auch das Erbrecht? Braucht es Corona-Testamente? Oder gar eine Corona-Erbschaftssteuer? Was ist «normal» und «gerecht», erbrechtlich, gesellschaftlich, ökonomisch …?
Zugleich ein Hinweis auf verschiedene neuere Publikationen1

1 «Warum Erbrecht?», hatte Anatol Dutta gefragt2. Er bezog sich dabei vorab auf die Frage, warum es ein staatliches Erbrecht braucht und nicht individuelle Anordnungen gelten sollen. Man könnte sich aber auch fragen, ob es überhaupt Erbrecht geben soll (Ziff. 4 f.) und man überhaupt vererben und erben darf. Die Frage wird in der Erbrechtscommunity und überhaupt in der Rechtswissenschaft kaum diskutiert3, aber es war bereits vor Corona-Lockdowns natürlich aus einer nicht-juris­tischen Betrachtung auf den ersten Blick schon erstaunlich, dass Eigentum beständiger ist als der Mensch. Wir werden – was manche Nachlassabwicklung und die entsprechenden Entsorgungskosten belegen – von unseren Gütern (und unserem Plunder) überlebt. Manches, was einem Menschen lieb und teuer war, mag emotionalen Wert bewahren, aber objektiv an Wert verlieren. Charakteristisch dafür sind manche Immobilienwerte bzw. erblas­serische Wertvorstellungen. Sachwerte schwanken mit dem Wert der Sache. Und überhaupt…

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