Direkt zum Inhalt

Wirtschaftsrecht

Güterrechtliche Instrumente zur Entschärfung der Pflichtteils­problematik bei der Unter­nehmensnachfolge

Die ganz oder teilweise unentgeltliche Übertragung eines Unternehmens auf einen Nachkommen kann sich aufgrund des Pflichtteilsrechts als problematisch erweisen. Der Beitrag untersucht, wie diese Problematik durch den Einsatz von güterrechtlichen Instrumenten entschärft werden kann.

Das neue Rechtsinstitut der Erbstiftung in Russland – Ein Überblick

Das russische Erb- und Stiftungsrecht befindet sich im Umbruch: Nachdem am 1. September 2018 die Erbstiftung als nachlassplanerisches Institut eingeführt worden ist, soll per 1. März 2022 auch die Gründung einer privaten Stiftung unter Lebenden ermöglicht werden. Dieser Beitrag untersucht diese neuen Rechtsinstitute und ordnet sie in die internationalprivatrechtliche Dimension ein. Insbesondere…
Prof. Dr. iur. Dominique Jakob M.I.L., Ass. iur. Inga Abramova, Dr. iur. Claude Humbel LL.M.
successio 4/2021 | S. 315

Der Aktionärbindungsvertrag als Instrument der Nachfolgeplanung (bei Aktiengesellschaften)

Der Aktionärbindungsvertrag (ABV) wird in der Praxis sehr oft als Instrument der Nachfolgeplanung eingesetzt. Selten wird allerdings die Frage gestellt, was er beinhalten muss, damit er seinen Zweck erfüllen kann. Das soll im Folgenden vorliegenden Beitrag dargelegt werden.

Familien- und Erbrecht an den Schnittstellen zwischen Sachen- und Grundbuchrecht

Zwischen dem Familienrecht und Erbrecht einerseits und dem Sachenrecht andererseits gibt es vielfältige Berührungspunkte, insbesondere spielt der sachenrechtliche Rechtserwerb eine bedeutende Rolle auch im Erbrecht. In einem ersten Teil (Ziff. II bis V) wird das Zusammenspiel zwischen dem Familienrecht und dem Sachenrecht behandelt. Es folgen die Ausführungen zum Erbrecht in Verbindung mit dem…

Aktuelles aus dem Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsbereich – Neue Stiftungen, Literatur, Entscheide

Der vorliegende Beitrag will einen Überblick über die Entwicklung der schweizerischen Stiftungslandschaft vor­nehmlich im Jahre 2019 unter Einschluss von ausgewählten neu errichteten und gelöschten Stiftungen, Literatur und Entscheiden vermitteln und schliesst an entsprechende Überblicke in den Vorjahren an (zuletzt successio 2/2019, S. 113 ff.).

Perpetuierung und Novierung von Namensrechten des Erblassers

Eine Novierung und Perpetuierung von Namensrechten (Art. 29 ZGB) wird dadurch erreicht, dass der Name einer natürlichen Person in eine Firma, einen Stiftungsnamen oder eine Marke aufgenommen wird. Zur Vermeidung von Konflikten und im Interesse einer langfristigen Stabilität der novierten Rechte ist einerseits den Zustimmungserfordernissen Rechnung zu tragen (sei es ante mortem oder post mortem),…

La détention d’un bien immobilier en France par le biais d’une société civile immobilière dans une succession franco-suisse

Unter dem Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern, bis zum 31. Dezember 2014, wurde die Immobiliengesellschaft (société civile immobilière) französischen Rechts hauptsächlich von in der Schweiz ansässigen Personen, die Eigentümer von Immobilien in Frankreich waren, für steuerliche Zwecke verwendet. Anstatt…

Notariats- und grundbuchrechtliche Aspekte im erbrechtlichen Umfeld

Der Beitrag richtet sich sowohl an die Notarinnen und Notare, die eine Verfügung von Todes wegen öffentlich beurkunden wie auch die Juristinnen und Juristen, die dem Erblasser bei der Regelung seines Nachlasses beratend zur Seite stehen. In einem ersten Abschnitt werden die wesentlichen beurkundungsrechtlichen Verfahrensschritte dargestellt, deren Einhaltung in der Regel die Voraussetzung für die…

Die Rechtsprechung des Bundes­gerichts zum Lidlohn

Das Bundesgericht hat die Beschwerde zweier Kinder eines Erblassers abgewiesen, die bezüglich ihrer Mitarbeit im Baugeschäft des Vaters das Bestehen einer einfachen (stillen) Gesellschaft geltend gemacht hatten. Da die Behauptung eines Gesellschaftsverhältnisses verspätet vorgebracht worden war, war bereits das Obergericht in diesem Punkt nicht auf die Berufung eingetreten, was vom Bundesgericht…
Dr. iur. Lorenz Baumann
successio 3/2017 | S. 250