Grundstückschenkungen mit Nutzniessungs- oder Wohnrechtsvorbehalt
(1) Dass der Grundstückschenkung mit einer vorbehaltenen Nutzniessung bzw. einem vorbehaltenen Wohnrecht eine erhebliche praktische Bedeutung zukommt, zeigt der Autor bereits in der Einleitung auf. (Wenn nachfolgend von einer vorbehaltenen Nutzniessung gesprochen wird, ist damit auch das Wohnrecht gemeint, sofern eine Unterscheidung nicht nötig ist.) Im Vorfeld der geplanten Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene (2011), welche rückwirkend per 1.1.2012 eingeführt werden sollte, verschenkten viele Hauseigentümer ihre Liegenschaften an die Nachkommen, behielten jedoch für sich (meistens auch für den Ehepartner) die lebenslängliche Nutzniessung vor. Die Erbschaftssteuerinitiative scheiterte deutlich – die Schenkungen dürften…